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Selbstbedienung Kreditkarte
Bankomat- und Kreditkarten werden bei Einbrüchen oder Diebstählen erbeutet. Manche Opfer merken erst Tage später, dass die Karte nicht mehr in ihrem Besitz ist. Solange der Diebstahl unbemerkt bleibt, kann damit vom Konto abgehoben werden. Vielen Opfern fällt es auch nicht auf, wenn ihr Konto geplündert wird, denn sie prüfen ihre Abrechnungen nicht.
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Beliebt unter den Gaunern ist es auch, Kartendaten per Telefon zu erfragen, um dann illegal abzuheben. Die Daten der Karten sollten im Internet nur auf seriösen Seiten angegeben werden. Vorsicht auch bei Bankomatkarten: Den Pin-Code nie weitergeben. |
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Wenn Sie Kreditkartenbesitzer sind, beachten Sie Folgendes:
- Die Karte nicht unbeaufsichtigt liegen lassen
- Kreditkarte aus der Jacke nehmen beim Ablegen an einer Garderobe
- Die Karte getrennt von Ausweisen aufbewahren
- Auf Kreditkartenbelegen sind wichtige Daten, die für Fälschungen missbraucht werden können; werfen Sie die Belege daher nicht weg
- Kartennummer notieren, um sie bei einer Anzeige angeben zu können
- Bei Diebstahl oder Verlust die Karte sofort sperren lassen
- Kartendaten im Internet nur verschlüsselt weitergeben
Maestro-Karte mit Digitaler Signatur Seit 31. Jänner 2005 besteht die Möglichkeit, die Bankomat-Karte für e-banking, zum Verschlüsseln und Entschlüsseln von Nachrichten, für e-Government und vieles mehr einzusetzen. Die bewährten Funktionen der Maestro-Karte im bargeldlosen Zahlungsverkehr werden nun durch die neue Funktion der Digitalen Signatur ergänzt, die das Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift in der elektronischen Welt darstellt. Die Digitale Signatur bietet eine Reihe von Sicherheiten für den elektronischen Geschäfts- und Behördenverkehr:
- Schutz vor Fälschung von Dokumenten
- Garantie der Identität des Absenders
- Rechtssicherheit im online-Geschäft
Mit dem Zertifikat der Maestro-Karte wird darüber hinaus die Möglichkeit der Verschlüsselung von Nachrichten geboten.
Die konkreten Anwendungen, die mit der Digitalen Signatur durchgeführt werden können, betreffen sowohl den elektronischen Geschäftsverkehr als auch den elektronischen Verkehr mit den Behörden:
- e-billing: Papierlos Rechnung legen
- e-procurement: Elektronische Ausschreibung
- e-government (Steuererklärungen, Meldebestätigungen, Strafregisterauszüge, elektronische Zustellung von RSa-Briefen, etc.)
- e-banking: wird bereits von einigen Instituten angeboten. Auch bei der neuesten Version von ELBA-business kann das PIN/TAN-Verfahren durch die Digitale Signatur ersetzt werden. Genauere Infos erhalten Sie bei Ihrem Raiffeisenberater.
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