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Spass & Sicherheit
Immer und überall die Schutzausrüstung verwenden: Handgelenkschützer, Ellbogenschützer, Knieschützer und Helm
In Österreich gilt grundsätzlich Rechtsverkehr
Auf den Fahrbahnen ist Inline-Skating verboten
Auf Radfahranlagen ist das Skaten erlaubt; nicht jedoch auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes
Das Benützen von Gehsteigen und Gehwegen ist erlaubt, dabei dürfen Fußgänger weder behindert noch gefährdet werden, ihnen ist grundsätzlich Vorrang zu gewähren.
Das Fahren mit Inline-Skates in Wohnstraßen, Fußgängerzonen und für den Verkehr gesperrten Spiel-Straßen ist gestattet.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist das Skaten ab 12 Jahren erlaubt mit Radfahrausweis ab 10 Jahren. In Wohnstraßen besteht kein Mindestalter.
Werden Fußgänger, Radfahrer oder andere Inline-Skater überholt, so sollte dies immer links erfolgen
Das Benützen öffentlicher Verkehrsmittel mit Inline-Skates ist nicht gestattet.
Ausrüstung immer in Ordnung halten: vor allem die Kugellager der Skates regelmäßig reinigen
Nur auf Gelände skaten, das den eigenen Fähigkeiten entspricht
Immer in kontrollierter Geschwindigkeit skaten und an den erforderlichen Bremsweg denken
Die Grundtechniken des Skatens sollen dort geübt werden, wo niemand gefährdet wird (Freizeitflächen für Skater, Skatehallen, Fun-Parks...)
Für Skate-Anfänger ist der Besuch eines
Kurses
sehr zu empfehlen, aber auch Fortgeschrittene können von den Tipps der Profis profitieren
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