Die Niederösterreichische Versicherung
Suche   Service Center
Sitemap   Sicherheit
Kontakt   Login
 
  Das Unternehmen   Privatkunden   Firmenkunden      
Lebensabschnitte
 
             
      Inlineskaten      
 
Diebstahl
Eigenheim
Erste Hilfe
Feuer
Frauen
Freizeit
Bergwanderung
Fahrrad
Fasching
Flugzeug
Grillen
Inlineskaten
Silvester
Taschendiebstahl
Verhalten im Freien
Weihnachten
Wintersport
Geschäft
KFZ
Kinder
Senioren
Links
Tel.nummer
Broschüre
 
Spass & Sicherheit
  • Immer und überall die Schutzausrüstung verwenden: Handgelenkschützer, Ellbogenschützer, Knieschützer und Helm
  • In Österreich gilt grundsätzlich Rechtsverkehr
  • Auf den Fahrbahnen ist Inline-Skating verboten
  • Auf Radfahranlagen ist das Skaten erlaubt; nicht jedoch auf Radfahrstreifen außerhalb des Ortsgebietes
  • Das Benützen von Gehsteigen und Gehwegen ist erlaubt, dabei dürfen Fußgänger weder behindert noch gefährdet werden, ihnen ist grundsätzlich Vorrang zu gewähren.
  • Das Fahren mit Inline-Skates in Wohnstraßen, Fußgängerzonen und für den Verkehr gesperrten Spiel-Straßen ist gestattet.
  • Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist das Skaten ab 12 Jahren erlaubt mit Radfahrausweis ab 10 Jahren. In Wohnstraßen besteht kein Mindestalter.
  • Werden Fußgänger, Radfahrer oder andere Inline-Skater überholt, so sollte dies immer links erfolgen
  • Das Benützen öffentlicher Verkehrsmittel mit Inline-Skates ist nicht gestattet.
  • Ausrüstung immer in Ordnung halten: vor allem die Kugellager der Skates regelmäßig reinigen
  • Nur auf Gelände skaten, das den eigenen Fähigkeiten entspricht
  • Immer in kontrollierter Geschwindigkeit skaten und an den erforderlichen Bremsweg denken
  • Die Grundtechniken des Skatens sollen dort geübt werden, wo niemand gefährdet wird (Freizeitflächen für Skater, Skatehallen, Fun-Parks...)
  • Für Skate-Anfänger ist der Besuch eines Kurses sehr zu empfehlen, aber auch Fortgeschrittene können von den Tipps der Profis profitieren

 

 
Drucken Gesamten Inhalt drucken Seite versenden