Die Niederösterreichische Versicherung
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Für durch Sie veranlasste Mehraufwendungen für Ihren Versicherungsvertrag verrechnen wir angemessene Gebühren.

Die Gebühren richten sich nach der im folgenden angeführten Tabelle:

  • Mahnungen € 30,00
  • Ausstellen von Zahlscheinen € 2,00
  • Ausstellen von Duplikatspolizzen € 10,00
  • Bearbeitung einer Vinkulierung, Abtretung oder Verpfändung € 25,00
  • Verständigung des Pfandgläubigers € 10,00
  • Vertragsänderungen € 10,00
  • Switch und Shift im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung € 10,00
  • Auskünfte, die nicht direkt aus dem Bestandssystem abgelesen werden können bzw. zusätzliche Berechnungen erfordern € 20,00

Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um Maximalbeträge. Die verrechneten Beträge richten sich nach den von Ihnen tatsächlich verursachten Mehraufwand.

Diese Gebühren sind wertgesichert und übersteigen den Betrag, wie er am 01.01.2007 festgelegt wurde, höchstens in dem Ausmaß, in dem sich im selben Zeitraum der von der STATISTIK AUSTRIA  monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2000 oder ein von Amts wegen an seine Stelle tretender Index verändert hat. Der Versicherer ist dessen unbeschadet berechtigt, geringere als die sich nach dieser Indexklausel ergebenden Gebühren zu verlangen, ohne dass dadurch das Recht verloren geht, für die Zukunft wieder die indexkonformen Gebühren zu verlangen.

Kosten für Rückläufer im Lastschriftverfahren und Kosten für die Übertragung von Fondsanteilen geben wir im gleichen Ausmaß an Sie weiter, wie sie uns die Bank bzw. die Kapitalgesellschaft verrechnet hat.

 

 
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